Rechtsprechung
LSG Bayern, 05.10.2004 - L 18 SB 45/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Gewährung des Merkzeichen aG setzt Beeinträchtigung des Gehvermögens auf den ersten Metern voraus
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens außergewöhnliche Gehbehinderung (aG); Voraussetzungen einer Gleichstellung mit einer in der Verwaltungsvorschrift aufgeführten Gruppe von schwer behinderten Menschen; Maßstäbe zur Beurteilung der Gehfähigkeit; Notwendigkeit eines ...
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 18.03.2004 - S 5 SB 1110/01
- LSG Bayern, 05.10.2004 - L 18 SB 45/04
- BSG, 05.10.2004 - B 9a SB 2/05 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R
Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG …
Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2004 - L 18 SB 45/04
Es verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn - wie im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.12.2002 Az: B 9 SB 7/01 R geschen - mobilere Behinderte, wie Doppelunterschenkelamputierte, die Behindertenparkplätze benutzen dürften, nicht mehr zu Vergleichszwecken herangezogen würden.Sie bleibt in ihrem Bestand mithin unberührt vom Wegfall der Ermächtigung des Bundesministeriums für Verkehr zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften in § 6 Abs. 1 StVG idF des Gesetzes vom 11.09.2002 (BGBl 1, 3574; BSG vom 10.12.2002 B 9 SB 7/01 R).
Für eine solche Gleichstellung hat das BSG in ständiger Rechtsprechung den folgenden Maßstab entwickelt: Ein Betroffener ist gleichzustellen, wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die in Nr. 11 Abschn II 1 Satz 2 1.HS aufgeführten Schwerbehinderten oder nur noch mir fremder Hilfe fortbewegen kann (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 23 und SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).
- BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87
Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen …
Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2004 - L 18 SB 45/04
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat zwar die Wegefähigkeit im Schwerbehindertenrecht (Merkzeichen G) im Rentenversicherungsrecht (im Rahmen der Prüfung von Erwerbsunfähigkeit) nach einer zumutbar noch zurücklegbaren Wegstrecke von 2000 Metern in 30 Minuten bzw von 500 Metern in 7, 5 Minuten bestimmt (BSGE 62, 273, 277 ff und BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10). - BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90
Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit
Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2004 - L 18 SB 45/04
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat zwar die Wegefähigkeit im Schwerbehindertenrecht (Merkzeichen G) im Rentenversicherungsrecht (im Rahmen der Prüfung von Erwerbsunfähigkeit) nach einer zumutbar noch zurücklegbaren Wegstrecke von 2000 Metern in 30 Minuten bzw von 500 Metern in 7, 5 Minuten bestimmt (BSGE 62, 273, 277 ff und BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10).
- BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R
Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung
Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2004 - L 18 SB 45/04
Für eine solche Gleichstellung hat das BSG in ständiger Rechtsprechung den folgenden Maßstab entwickelt: Ein Betroffener ist gleichzustellen, wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die in Nr. 11 Abschn II 1 Satz 2 1.HS aufgeführten Schwerbehinderten oder nur noch mir fremder Hilfe fortbewegen kann (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 23 und SozR 3-3250 § 69 Nr. 1). - BSG, 17.12.1997 - 9 RVs 16/96
Außergewöhnliche Gehbehinderung iS. des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG bei …
Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2004 - L 18 SB 45/04
Dabei ist zu berücksichtigen, dass das BSG in seiner früheren Rechtsprechung die Gruppe der Doppelunterschenkelamputierten als Vergleichsmaßstab deshalb herangezogen hat, weil eine große Zahl dieser Personengruppe häufig unter Stumpfbeschwerden leidet und dann in der Fortbewegung auf Schwerste behindert ist (vgl BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22). - BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 7/99 R
Herstellung der Öffentlichkeit bei Umwandlung des Erörterungstermins in mündliche …
Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2004 - L 18 SB 45/04
Die Beteiligten konnten auf die Befolgung der Vorschriften über die Öffentlichkeit in der mündlichen Verhandlung wirksam verzichten (BSG SozR 3-1500 § 61 Nr. 1). - BSG, 28.05.1997 - 9 BVs 69/96
Nichtzulassungsbeschwerde - Nachteilsausgleich aG - VV zu § 46 StVO - …
Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2004 - L 18 SB 45/04
Die Vorschrift bezweckt zwar die Stärkung der Stellung behinderter Menschen in Recht und Gesellschaft, und sie enthält ein Gleichheitsrecht zu Gunsten Behinderter sowie einen Auftrag an den Staat auf die gleichberechtigte Teilhabe Behinderter hinzuwirken, aus ihr lassen sich aber keine konkreten Rechte oder Ansprüche auf bestimmte Begünstigungen oder auf eine extensive oder großzügige Handhabung der die Voraussetzungen solcher Vergünstigungen regelnden gesetzlichen Vorschriften herleiten (Orientierungssatz Nr. 1 LSG Berlin, Urteil vom 19.11.1996, Az: L 13 Vs 75/96, juris KSRE024101619, bestätigt durch BSG, Beschluss vom 28.05.1997, Az: 9 BVs 69/96, juris Nr KSRE024071619). - LSG Berlin, 19.11.1996 - L 13 Vs 75/96
Nachteilsausgleich aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - zumutbare Wegstrecke - …
Auszug aus LSG Bayern, 05.10.2004 - L 18 SB 45/04
Die Vorschrift bezweckt zwar die Stärkung der Stellung behinderter Menschen in Recht und Gesellschaft, und sie enthält ein Gleichheitsrecht zu Gunsten Behinderter sowie einen Auftrag an den Staat auf die gleichberechtigte Teilhabe Behinderter hinzuwirken, aus ihr lassen sich aber keine konkreten Rechte oder Ansprüche auf bestimmte Begünstigungen oder auf eine extensive oder großzügige Handhabung der die Voraussetzungen solcher Vergünstigungen regelnden gesetzlichen Vorschriften herleiten (Orientierungssatz Nr. 1 LSG Berlin, Urteil vom 19.11.1996, Az: L 13 Vs 75/96, juris KSRE024101619, bestätigt durch BSG, Beschluss vom 28.05.1997, Az: 9 BVs 69/96, juris Nr KSRE024071619).